Termine

Baubeginn: voraussichtlich Sommer 2022
Bezug: voraussichtlich Frühjahr 2024

Kaufabwicklung

1.   5% Anzahlung des Kaufpreises bei Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung
2. 15% Teilzahlung bei Beurkundung des Kaufvertrages
3. 20% Teilzahlung bei Rohbauvollendung
4. 20% Teilzahlung bei Einbringung des Unterlagsbodens
5. 40% Restteilzahlung bei Bezug der Wohnung

Bei Abschluss des Kaufvertrages und notarieller Verschreibung ist ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer schweizerischen Bank dem Verkäufer abzugeben.

Kaufpreis

Die Finanzierung der Kaufobjekte kann durch die Käuferschaft frei gewählt werden. Die Objekte werden pfandfrei abgetreten. Die Preise verstehen sich als Festpreise für die schlüsselfertige Wohnung inklusive Anteil an den Gemeinschaftsanlagen.

Im Kaufpreis der Wohnungen inbegriffen sind Grundstückerschliessung, Vermessungskosten, Bewilligungsgebühren für das Gebäude, vollständige Hauserschliessung inklusive Anschlussgebühren für Kanalisation, Wasser, Elektrizität und Kabel-TV im Rahmen des Baubeschriebs. Sämtliche Rohbau-, Ausbau-, Installations- und Umgebungsarbeiten gemäss Baubeschrieb sowie sämtliche Transportkosten. Alle von den zuständigen Instanzen wie Versicherungsamt, Feuerpolizei, Zivilschutzamt vorgeschriebenen Vorkehrungen und Installationen. Alle Honorare für die Erstellung des Bauwerkes im Rahmen des Baubeschriebs. Die Notariats- und Grundbuchkosten werden je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer übernommen. Eine allfällige Grundstücksgewinnsteuer und die Maklergebühr hat die Verkäuferin zu bezahlen. Die Innenaustattungen und die Umgebung sind in den Plänen und im Baubeschrieb definiert.

Käuferwünsche

Individuelle Käuferwünsche werden gerne entgegengenommen. Ausgehend vom Standardgrundriss und Baubeschrieb werden Änderungswünsche vorgängig bereinigt und die Mehr- und Minderkosten inkl. Planungskostenzuschlag von 15% pauschal berechnet. Änderungen bei der Küchen- und  Sanitärapparatevorauswahl werden mit Bruttopreisen verglichen. Werden Möbel, Geräte, Apparate, Waschmaschine oder Tumbler ganz weggelassen, werden deren Nettopreise gutgeschrieben. Für das Weglassen von Wandplatten und Vorhangschienen wird keine Vergütung erstattet.

Eigenleistungen

Die Käuferschaft ist grundsätzlich an die vertraglich bestimmen Lieferanten und Unternehmer gebunden. Sollte die Bauherrschaft Eigenleistungen der Käuferschaft bewilligen, dürfen diese aus Garantiegründen erst nach Übergabe des Bauwerkes an die Käuferschaft bzw. in Absprache mit der Bauherrschaft
ausgeführt werden. In diesem Fall nimmt die Käuferschaft zur Kenntnis, dass die Bauherrschaft für Eigenleistungen der Käuferschaft und für die im Direktauftrag der Käuferschaft von Dritten ausgeführten Arbeiten keinerlei Garantie / Haftung übernimmt.

Wissenswertes

Die Bodenflächen der Haustechnik, Wasch-, Abstell- und Trockenräume zählen nicht zur anrechenbaren BGF. Diese dürfen nicht so ausgebaut werden, dass sie angerechnet werden (die Verantwortung trägt der Käufer).

Schallschutz nach SIA Norm 181, Ausgabe 2006 (Art. 2.2, Abs. 2.2.1)

Sämtliche Budgetbeträge sind inkl. 7.7% Mehrwertsteuer gerechnet. Änderungen werden vorbehalten.

Bei Bezug sind eventuell noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen. Emissionen infolge allfälliger späteren Wohnungsausbauten sind nicht auszuschliessen. Der allfällige Bezug von Wasser und Strom ist den Handwerkern auch im bewohnten Haus erlaubt.

Planung

BSS Architekten AG
Palais Friedberg
Herrengasse 42
6430 Schwyz
mail@bss-architekten.ch
+41 41 819 37 77

Realisierung

Generalunternehmung Plus AG
Palais Friedberg
Herrengasse 42
6430 Schwyz
mail@gu-plus.ch
+41 41 811 37 37

Verkauf | Investor

Immplus AG Schwyz
Palais Friedberg
Herrengasse 42
6430 Schwyz
mail@immplus.ch
+41 41 811 88 88

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